Informationen zu den Kosten

Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Die Abrechnung erfolgt nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab der GKV (EBM), direkt mit der Krankenkasse. Vereinbarte Termine sollten innerhalb von 24 h abgesagt werden, wenn es Ihnen nicht möglich ist den Termin wahrzunehmen. Ansonsten wird Ihnen ein Ausfallhonorar von 50 Euro in Rechnung gestellt, welches nicht von der Krankenkasse übernommen wird und in bar bei der nächsten Sitzung beglichen wird.

Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV)

Die Abrechnung mit den privaten Krankenversicherungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Erstattung der Kosten hängt jedoch auch von ihrem Vertrag mit der Krankenkasse ab. Bitte erkundigen sie sich vorher ob und in welchem Umfang die Kosten der Behandlung übernommen werden und ob dafür ein Antrag nötig ist.

Selbstzahler

Sie sind mein direkter Vertragspartner, daher spielen Formalitäten keine Rolle für Sie. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).