Informationen zum Ablauf

Anmeldung zum Erstgespräch

Nach telefonischer Anmeldung erfolgt die Terminvergabe zum Erstgespräch. In der Regel melden die Eltern ihre Kin­der zur Behandlung an. Jugend­li­che ab 15 Jah­ren und junge Erwach­sene bis zum voll­ende­ten 21. Lebens­jahr können sich auch selbst an­melden.

Therapeutische Sitzungen

Die folgenden 5 probatorischen Sitzungen dienen sowohl der sorgfälltigen Diagnostik als auch dem gegenseitigen Kennenlernen. Ist ei­ne psycho­the­rapeuti­sche Behandlung indi­ziert, be­spre­chen wir die Rah­menbedingun­gen für die The­rapie gemeinsam mit den Kindern, Jugend­li­chen und de­ren Eltern. Es folgt das An­tragsverfah­ren bei der Krankenkasse.

Der erste Termin

Zum Erstgespräch bringen sie bitte die Versichertenkarte, Vorbefunde und Schulzeugnisse in Kopie mit.